Ich habe die Lebensversichererin im Rahmen der Vertragsbedingungen angerufen. Nur wir beide an einem anderen Ort als sonst. Sie hätten ablehnen können, aber war es Absicht, dass Sie es nicht getan haben? Auch wenn sie sich in einer Situation befindet, in der es ihr nicht erlaubt ist, herausgefunden zu werden, noch mehr als sie eine verheiratete Frau ist, weiß der sensible Körper einer verheirateten Frau nicht, dass es sich um eine Falle handelt ...